In Folge des "Neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen" (NFA) eröffnete sich für die Kantone die Chance, die Finanzierung der behinderungsbedingten Kosten auf kantonaler Ebene neu zu organisieren. Die Kantone erhielten vom Bund den Auftrag, kantonale "Behindertenkonzepte" zu erstellen. Allerdings war als Minimalanforderung an diese Konzepte nur vorgeschrieben, dass sie die Finanzierung des "Institutionenbedarfs" der Behinderten regeln müssen. Wie wenn Behinderte einen "Institutionenbedarf" hätten.
Gemäss unserem heutigen Wissen haben leider die meisten Kantone diese Chance verpasst und - faul - die Neuorganisation einfach der Behindertenversorgungsindustrie überlassen. So sind in den meisten Kantonen Konzepte entstanden, die vor allem die althergebrachten Pfründen dieser Industrie gegen den Wandel der Zeit und gegen neue Konzepte (wie zum Beispiel die Persönliche Assistenz) absichern.
Die löbliche Ausnahme bilden die Kantone Bern und Basel! Gemeinsam sind sie daran, die subjektorientierte Finanzierung auch auf kantonaler Ebene umzusetzen. In diesen beiden Kantonen wird es bald möglich sein, Assistenzgeld auch vom Kanton zu erhalten.
Mehr Informationen dazu findest Du auf der
Homepage von FAssiS - in der Rubrik
"Assistenzbudget Kanton Bern".